Die etwas andere Fahrschule in Mönchengladbach!

Ausländischer Führerschein aus nicht-EU-Ländern Umschreibung einer Fahrererlaubnis

Umschreibung einer Fahrerlaubnis nach §31

Verlegt der Besitzer einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU) seinen Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland, so darf er von dieser nur noch 6 Monate lang Gebrauch machen. Möchte die betreffende Person weiter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen, braucht man eine deutsche Fahrerlaubnis. Der Verzicht auf die theoretische und praktische Prüfung um dies zu gewährleisten, ist nur bei einer Fahrerlaubnis möglich, die in einem in Anlage 11 FeV genannten Staat ausgestellt wurde.

Bei allen anderen Staaten die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, oder z.B. bei der „Umschreibung mit erleichterten Bedingungen“ wird das Amt die gewünschten Maßnahmen zur Erlangung der Fahrerlaubnis vorschreiben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt das zuständige Straßenverkehrsamt. In der Regel ist es sinnvoll, zuerst beim Straßenverkehrsamt nachzufragen und danach in die Fahrschule zu kommen.